Konzernbetriebsrat

Was macht ein Konzernbetriebsrat?

Der Konzernbetriebsrat (KBR) wird auf Beschluss mehrerer Gesamtbetriebsräte gebildet. Er kümmert sich ausschließlich um Angelegenheiten, die nicht den einzelnen Betrieb (hier ist der örtliche
Betriebsrat zuständig) oder mehrere Betriebe (hier ist der Gesamtbetriebsrat zuständig), sondern den Konzern als Ganzes betreffen. Der Konzernbetriebsrat ist somit die Vertretung der Arbeitnehmer auf
Konzernebene.

Konzernbetriebsrat

Welche Betriebe brauchen einen Konzernbetriebsrat?

Betriebe haben immer einen örtlichen Betriebsrat. Mehrere Betriebe eines Unternehmens bilden mit ihren Betriebsräten einen Gesamtbetriebsrat. Hat eine Unternehmung mehrere Unternehmen unter sich (Konzern), können die Gesamtbetriebsräte auch einen Konzernbetriebsrat bilden. Zwingend
vorgeschrieben ist dies jedoch nicht (vgl. § 54 Abs. 1 S. 2 BetrVG).

Auf welchen rechtlichen Grundlagen basiert das?

Geregelt ist der Konzernbetriebsrat (Errichtung, Zusammensetzung, Zuständigkeit) in den §§ 54 bis 59 a BetrVG.

Passende Seminare zu dem Thema

Erfahren Sie mehr zum Thema Konzernbetriebsrat in unserem Betriebsratsseminar Betriebsverfassungsrecht Teil 1. Zielgruppe dieses Seminars sind alle Betriebsratsmitglieder, da es sich um ein  Grundlagenseminar handelt.

Ferner gibt es im B. I. S. Seminarprogramm auch spezielle Seminare für Konzernbetriebsräte.

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  • § 54 Abs. 1 S. 2 Betriebsverfassungsgesetz

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