Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Lohnfortzahlung im Krankenfall: was ist wichtig zu wissen?
Wie ist die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall geregelt?
Für den Bereich der Entgeltfortzahlung (häufig auch Lohnfortzahlung genannt) gelten die Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntgeltFG). Nach § 3 hat dementsprechend ein Arbeitnehmer, der durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit unverschuldet an seiner Arbeitsleistung gehindert wird, Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zu 6. Wochen. Häufig kommt es zum Streit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wenn Arbeitnehmer durch Risikosportarten eine Verletzung erleiden und daraufhin länger ausfallen. Zumeist entscheiden die Gerichte aber zugunsten der betroffenen Arbeitnehmer. Durch Betriebsvereinbarung oder aufgrund eines Tarifvertrages kann die Dauer der Entgeltfortzahlung länger geregelt sein. Im Anschluss an die Entgeltfortzahlung erhält der Arbeitnehmer dann ein (geringeres) Krankengeld.
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber seine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich (z.B. telefonisch) anzuzeigen. Nur so kann der Arbeitgeber zeitnah für Ersatz sorgen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage (Achtung, auch Samstage, Sonntagen und Feiertage sind Kalendertage!) hat der Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) vorzulegen; vgl. § 5 EntgeltFG. Der Arbeitgeber kann die Frist zur Vorlage der AU-Bescheinigung auch früher verlangen. Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates besteht hier nicht (Gesetzesvorrang).
Nachtrag 09/2019: im Blog haben wir ein interessantes Interview zu Rechten und Pflichten bei einer Krankschreibung verlinkt.
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Krankschreibung, gelber Schein, Lohnfortzahlung, Krankengeld, …