Arbeitsverweigerung

In diesem Beitrag zum Betriebsratswissen geht es darum, was eigentlich Arbeitsverweigerung ist und es werden auch ein paar Fragestellungen dazu angesprochen.

Was ist Arbeitsverweigerung?

Unter einer Arbeitsverweigerung versteht man, dass der Arbeitnehmer seine nach § 611 BGB (Arbeitsvertrag) geschuldete Arbeitsleistung trotz Anweisung des Arbeitgebers nicht erbringt. Aus Sicht des Betriebsrats ist es schwierig hier tätig zu werden, da die Arbeitsverweigerung an sich nur das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber betrifft. Der Betriebsrat ist erst später bei den Folgen (z.B. Versetzung oder Kündigung) eingebunden.

Arbeitsverweigerung, was kann man bei einer Kündigung noch tun

Für den Arbeitgeber stellt die Arbeitsverweigerung immer auch eine Verletzung seines Direktionsrechts aus § 106 der Gewerbeordnung (GewO) dar. Diese Vorschrift räumt dem Arbeitgeber das Recht ein, Arbeitsauftrag und Arbeitsinhalt durch Anweisung zu konkretisieren.

Allerdings muss jede Anweisung auch den Anforderungen des § 315 BGB (billiges Ermessen) entsprechen, d.h. eine Anweisung muss zumutbar sein und dem geltenden Recht entsprechen. So wäre beispielsweise eine Anweisung zum Fahren eines PKW ohne TÜV-Zulassung vermutlich rechtswidrig und bräuchte vom Arbeitnehmer nicht ausgeführt werden. Wann eine Arbeitgeber-Anweisung nicht mehr billigem Ermessen entspricht, ist jedoch häufig schwer zu entscheiden und wird von den Gerichten auch recht unterschiedlich beurteilt. Daher sollte dem Arbeitnehmer in den meisten Fällen angeraten werden, eine vermeintlich unbillige Anweisung erstmal nur unter „Vorbehalt“ auszuführen, um dann parallel über einen Rechtsanwalt die Rechtmäßigkeit der Anweisung zu prüfen. Andernfalls läuft der Arbeitnehmer Gefahr, dass seine Arbeitsverweigerung eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung nach sich zieht.

  • Als Betriebsratsfortbildung wird das Thema im Arbeitsrechtsseminar der Grundlagenschulungen behandelt. Lesen Sie dazu mehr in dem Beitrag über die Betriebsrat Grundlagenseminare.
  • Für die Diskussion kann man sich schon mal in einem Beitrag der Frankfurter Rundschau einlesen, wo es um Situationen geht, in denen Arbeitsverweigerung zulässig ist und wann eben nicht. Hier (externer link, neuer TAB).

Betriebsrat Beratung, Schulung zu Rechten und Pflichten / Arbeitnehmer Rechte und Pflichten wie auch die Regeln für den Arbeitgeber. Arbeitsverweigerungsrecht, Überstunden nachweisen, Homeoffice, verlängerter Arbeitstag, …

Ratgeber / Glossar


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