613a BGB -> Betriebsübergang

Rechte aus 613a BGB, Ratgeber, rechtliche Zusammenhänge, Betriebsrat, passende Seminare, die weiterhelfen.

613 A BGB

Betriebsübergang (§ 613 a BGB)

Welche Rechte hat der Betriebsrat, um die Interessen der Arbeitnehmer im Falle des Verkaufs des Betriebes – also den Betriebsübergang – zu vertreten. Hier ist der Paragraf 613a BGB und auch das Betriebsverfassungsgesetz von Bedeutung.

Was regelt der Betriebsübergang?

613a BGB

Beim Betriebsübergang wird der Betrieb als Ganzes (oder Teile des Betriebes) an einen neuen Eigentümer veräußert. § 613 a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) soll die Arbeitnehmer in dieser Phase schützen. So ist geregelt, dass der Betriebsübergang nicht zur Beendigung der Arbeitsverhältnisse führt. § 613a  BGB gewährt insoweit einen lückenlosen Bestandsschutz für die betroffenen Arbeitnehmer, da deren Arbeitsverhältnisse „automatisch“ (per Gesetz) auf den neuen Arbeitgeber übergehen. Kündigungen, die wegen des Betriebsübergangs ausgesprochen werden, sind unwirksam.

Sicherung des sozialen Besitzstandes

Für Betriebsräte ist von besonderer Bedeutung, dass der soziale Besitzstand (Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge) in gewissem Umfang erhalten bleibt. Außerdem stehen den Arbeitnehmern ausführliche Informationsrechte (vgl. § 613 a Abs. 5 und 6 BGB) und ein Widerspruchsrecht zu.

BGB 613 Absatz 6

BGB 613a Absatz 6, BGB 613a Absatz 5. Das Gesetz selber nachlesen: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 613a, Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang, hier online das Gesetz lesen.

Wie ist der Betriebsrat betroffen

Erfahrungsgemäß kommen in so einer Phase sehr viele Fragen aus der Belegschaft auf die Betriebsräte zu, sodass eine ausführliche Schulung und ggf. auch eine juristische Begleitung unumgänglich sein dürften. Zudem stellt sich für den Betriebsrat häufig die Frage, was denn eigentlich mit dem Gremium selbst passiert, da zumeist der neue Betrieb ebenfalls einen Betriebsrat besitzt. Hier gibt es verschiedene Konstellationen, die u.a. in § 21a BetrVG angesprochen werden.

Weitere Informationen und Schulungen

Erfahren Sie mehr zum Thema Betriebsübergang in unserem Betriebsratsseminar Arbeitsrecht Teil 3 (Infos zu den Arbeitsrechtsseminaren im Beitrag Arbeitsrecht Seminar). Zielgruppe dieses Grundlagen-Seminars zum Arbeitsrecht sind alle Betriebsratsmitglieder, da es sich um ein Grundlagenseminar handelt.

Ferner gibt es Spezial-Seminare, die sich an erfahrene Betriebsräte richten. Diese Spezial-Seminare machen Sinn, wenn die Situation eines Betriebsübergangs zu erwarten ist. Möglicherweise kann auch ein Inhouse-Seminar sinnvoll sein.

Im Seminarprogramm von B. I. S. finden sich deutschlandweit viele Termine für die Betriebsrat Grundlagenschulungen.  Dazu gehört auch das angesprochene Seminar zum Betriebsverfassungsrecht (Teil 3) Da geht es eben nicht nur um das Betriebsverfassungsgesetz, sondern um den gesamten rechtlichen Rahmen für das Betriebsverfassungsrecht, Mitbestimmung, Aufgaben und Rechte das Betriebsrats.

Betriebsübergang § 613 a BGB, Betriebsrat Seminar Wissen

Das Seminarprogramm umfasst aber auch Schulungen, die Betriebsräte mit Know-how versorgen, wenn aktuell ein Verkauf des Betriebs oder sonst eine Umstrukturierung ansteht.  Inhouse-Seminare können zudem individuell für Ihren Betriebsrat konzipiert werden.

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Im Kontext dieser Fragestellung finden sich sicherlich auch Fragestellungen zu Unternehmenskrise oder drohender Insolvenz des Unternehmens. Es ist wichtig, dass der BR hier die Lage zum einen gut einschätzen kann, zum anderen richtig reagieren kann, um Mitarbeiterrechte sicherstellen zu können. Betriebsratsvorsitzende, deren Stellvertreter:innen und Schriftführern empfiehlt sich daher auch die Teilnahme an einem Betriebsratsseminar zum Themenbereich „Arbeitsrecht in der Unternehmenskrise und bei Insolvenz“.

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Kleuber; 239


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