Interessenausgleich und Sozialplan aushandeln (BR Seminar in Berlin)
Empfehlung Seminar / Schulung für Betriebsräte zu Formulierung und Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan. Seminarort: Berlin (viele weitere Seminarorte und Seminartermine verfügbar!)
Umstrukturierung – Entlassungen – Interessenausgleich – Sozialplan – Betriebsrat – Verhandlung
Wenn es darum geht, als Betriebsrat einen Interessenausgleich und Sozialplan zu verhandeln, bedarf es neben fundiertem Fachwissen auch Verhandlungsgeschick und einer gewissen Resilienz, um auf Augenhöhe mit der Arbeitgeberseite die Interessen der Kollegen und Kolleginnen zu vertreten.
Nicht nur neugewählte Betriebsräte können hierbei ins Straucheln geraten, schließlich sind wirtschaftliche Schieflagen, denen die Arbeitgeber mit Umstrukturierungen und Entlassungen entgegen wollen, nicht an der Tagesordnung.
Wenn mit der Umstrukturierung und dem Personalabbau eine Betriebsänderung im Sinne des §111 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) (s.u.) verbunden ist, muss der Arbeitgeber in Unternehmen, welche mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigen, im ersten Schritt einen Interessenausgleich über die geplante Betriebsänderung mit dem Betriebsrat vereinbaren und etwaige wirtschaftliche Nachteile im Rahmen eines mit dem Betriebsrat zu verhandelnden Sozialplans abmildern.
- Aber welche Gesetze muss man kennen, welchen Spielraum bieten diese, wie formuliert man Interessenausgleich und Sozialplan und wie verhandelt man diesen, dass er auch umgesetzt wird?
- Worauf sollte man achten, dass so ein Sozialplan auch wirklich zum Vorteil der Kollegen und Kolleginnen ist?
- Und wie erkennt man überhaupt, dass diesbezüglich möglicherweise Handlungsbedarf entstehen könnte: welche Auskunftsansprüche hat der Betriebsrat und wie setzt er diese durch?
All das kann man in dem Betriebsräte-Seminar „Interessenausgleich und Sozialplan“ erfahren!
Praxisorientierung!
Wichtig erscheint mir, dass man all das Wissen praxisorientiert lernt, also Praxisfälle kennenlernt und im Seminar auch Fragen mit Bezug auf den „eigenen“ Betrieb stellen kann. Daher ist es wichtig, in solch einem Betriebsratsseminar Referenten mit Praxiserfahrung zu haben. Wenn der / die Referent:in schon Betriebsräte bei Umstrukturierungen begleitet hat, Sozialpläne formuliert und die Verhandlung unterstützt hat, dann kann man meiner Meinung gerade in einem Präsenz-Seminar viel besser all das notwendige Wissen erhalten, welches für die ganz praktische Betriebsratsarbeit vor Ort wichtig ist.
Schauen Sie sich mal das Seminarangebot an:
§111 BetrVG behandelt das Thema der sog. „Betriebsänderungen“.
In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Unternehmer den Betriebsrat über geplante Betriebsänderungen, die wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft zur Folge haben können, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und die geplanten Betriebsänderungen mit dem Betriebsrat zu beraten. Der Betriebsrat kann in Unternehmen mit mehr als 300 Arbeitnehmern zu seiner Unterstützung einen Berater hinzuziehen; §80 Abs.4 gilt entsprechend; im Übrigen bleibt §80 Abs.3 unberührt.
Als Betriebsänderungen im Sinne des Satzes 1 gelten:
- Einschränkung und Stilllegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen
- Verlegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen
- Zusammenschluss mit anderen Betrieben oder die Spaltung von Betrieben
- grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen
- Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren.
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