Betriebsrats-Grundlagenseminar: Arbeitsrecht Teil 3 (in Potsdam)
Die Grundlagen des Arbeitsrechts: alles, was Betriebsräte wissen müssen. Darum geht es in den drei Grundlagenseminaren zum Arbeitsrecht. In diesem Teil 3 geht es um Themen, wie z.B. Teilzeit, Elternzeit, Entgeltfortzahlung.
Sie können diesen Seminarteil auch dann gut beim Seminaranbieter BIS belegen, wenn Sie die ersten beiden Grundlagenschulungen bei einem anderen Seminaranbieter besucht hatten. Denn inzwischen sind Sie schon in der Betriebsratsarbeit etwas erfahrener und man profitiert davon, auch mal ein etwas anderes Seminarkonzept kennenzulernen: die Referenten bei BIS sind vorrangig sehr erfahrene Arbeitsrechtler (Anwälte mit Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht) und das Schulungsskript sieht vor, dass Sie als Seminarteilnehmer nach dem Seminar auch selbst arbeitsrechtliche Fragestellungen recherchieren und rechtssicher einordnen können. Die Kombination aus Rechtswissen, jahrelanger praktischer juristischer Erfahrung aus anwaltlicher Sicht und dem Wissen über die tägliche Betriebsratspraxis zeichnet die Referenten aus. Arbeitsrecht 3 führt Sie als Seminarteilnehmer auf ein hohes Wissenslevel, ohne dass die Schulung deshalb zu anstrengend sein wird. Denn das Seminar so strukturiert, dass dieses intensive Lernen einem leicht fallen wird. Viel Praxisbeispiele, Zeit für Fragen und Diskussion: die Referenten sind so erfahren, dass sie zu keinem Zeitpunkt „am Skript kleben“ müssen.
Daher: buchen Sie unbedingt mal eines der Grundlagenseminare bei BIS!
Zum Seminarinhalt „Arbeitsrecht, Teil 3“:
- Wichtige Rechte der Arbeitnehmer: u.a. Urlaub, Teilzeitanspruch, Elternzeit, Beschäftigung, Gleichbehandlung, Zeugnisse
- besonderer Arbeitnehmerschutzvorschriften: insbesondere Mütter und Schwangere, schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen, Jugendliche, Arbeitnehmer mit pflegebedürftigen Angehörigen
- Entgeltfortzahlung ohne Arbeitsleistung: insbesondere im Krankheitsfall und an Feiertagen, bei Nichtannahme der Arbeitsleistung durch den Arbeitgeber und bei vorübergehender kurzfristiger Verhinderung des Arbeitnehmers, während der Schwangerschaft und der Mutterschutzfristen
- Wettbewerbsverbote und Verschwiegenheitspflichten
- Arbeitnehmerhaftung: Einschränkung zum Schutz der Arbeitnehmer
- Tarifverträge: Arten, Wirkung und Inhalte
- Betriebsübergang: Voraussetzungen und Folgen, Unterrichtung und Schutz der Arbeitnehmer
- Leiharbeit: System und Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer
- Arbeitsgerichte: Aufbau und Besetzung der Arbeitsgerichte, Verfahrensablauf, Entscheidungen und Rechtsmittel
In der Seminarbeschreibung heißt es: „Wir zeigen Ihnen anhand von Praxisfällen, zu welchen Leistungen der Arbeitnehmer überhaupt verpflichtet ist und wann seine Leistungen nicht mehr vertragsgerecht sind.„
Das „Arbeitsrecht 3“ Betriebsratsseminar dauert als Präsenzseminar 4 Tage. Es wird nicht nur in Potsdam, sondern deutschlandweit an vielen Standorten angeboten. Auch als Online-Seminar ist es sehr zu empfehlen.
- Überblick Präsenzseminare: hier weiterlesen
- Überblick Online-Seminare: hier weiterlesen
Arbeitsrecht Betriebsratsseminar