Betriebsrat Grundlagenseminare

Welche Betriebsrat Grundlagenseminare gibt es?

Grundlagenseminar Betriebsrat: Welche gibt es? Es besteht Schulungsanspruch! Mit welchen Themen beginnen? Online oder als Präsenz?

Bei den Betriebsrat Grundlagenseminaren lernen Sie alles, was ein Betriebsrat in der täglichen Praxis an Rechtskenntnissen im Arbeitsrecht und im Betriebsverfassungsrecht benötigt. Daher sind bieten diese Grundlagenschulungen alles, was vor allem neu gewählte Betriebsräte an Basiswissen benötigen

Grundlagenseminar Betriebsrat Angebot Seminare
Grundlagenseminar für den Betriebsrat: die Grundlagen der Betriebsratsarbeit, die alle Betriebsräte rechtssicher und in der Anwendung „drauf haben“ müssen. Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsgesetze – was man wissen muss.

Betriebsräte Seminare

Die Basis für das von Betriebsräten benötigte Wissen wird in den Grundlagenseminaren (Grundlagenseminar Betriebsrat- nicht „nur“ Weiterbildung sondern wirklich die Basis „Ausbildung“ für die Betriebsratsarbeit) gelegt. Dabei spielt neben dem Erlernen der Rechtsgrundlagen vor allem die Anknüpfung an die Praxis eine wichtige Rolle. Auch der Austausch mit Betriebsräten aus anderen Betrieben kann ein wichtiger Aspekt dieser Seminare sein. Denn es strömt schon eine Menge Wissen auf einen ein: das nimmt man einfacher auf, wenn man es mit echten Fällen aus der Praxis verbindet und im Gespräch auch noch mal rekapitulieren kann.

Sobald man etwas Erfahrung als Betriebsrat hat oder es die Situation im Betrieb bedarf, belegt man die sog. „Spezialseminare“. Hier gibt es auch die Fachtagungen, die eine andere Seminarform darstellen, man sich also anders an die Themen heranarbeitet.

Grundlagenseminare

Es gibt bei B. I. S. folgende Grundlagenseminare:

Betriebsverfassungsrecht Seminar

Die wichtigsten Grundlagen der Betriebsratsarbeit:

Betriebsverfassungsrecht 1

Hier erfahren Sie alles rund um die Rechte und Pflichten als Betriebsratsmitglied. Das sind die Grundsätze der Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber und die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Beschlussfassung.

Betriebsverfassungsgesetz 2

Mitbestimmung bei Arbeitszeit und Lohngestaltung:

Betriebsverfassungsrecht 2

Ganz wichtig: die Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten. Hier geht es von der Arbeitszeit bis zur Lohngestaltung.

Betriebsverfassungsrecht Seminar Teil 3

Mitbestimmung durch den Betriebsrat bei personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten:

Betriebsverfassungsrecht 3

Alles rund um die Mitbestimmung bei personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Ob Einstellung, Versetzung oder Kündigung – ohne den Betriebsrat geht nichts! …

Zu den Grundlagenseminaren für Betriebsräte gehören auch die drei Arbeitsrechtsseminare. Auch für diese gilt der Schulungsanspruch gem. § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz.

In den Betriebsrat-Grundlagenseminaren zum Arbeitsrecht geht es um die Kenntnisse des Individual-Arbeitsrechts. (während man bei den Grundlagenseminaren zum Betriebsverfassungsrecht von den Fragen des Kollektiv-Arbeitsrechts sprechen könnte: dem Arbeitgeber stehen die Arbeitnehmer, vertreten durch den Betriebsrat, als Kollektiv gegenüber. Zu den Arbeitsrechtsseminaren kann man sich als Merksatz folgende Kernaussage notieren: Dem Arbeitgeber steht der Arbeitnehmer als Individuum gegenüber.)

Betriebsrat Grundlagenseminar Arbeitsrecht Teil 1

Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer.

Arbeitsrecht 1

Begründung des Arbeitsverhältnisses, Fragerecht, Diskriminierungsschutz, … Das Wissen, welchen Sie brauchen, um den Kollegen auch bei auftretenden Fragen rund um deren Arbeitsverhältnis als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung stehen zu können.

Betriebsrat Grundlagenseminar Arbeitsrecht 2

Rund um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

Arbeitsrecht 2

Von der Befristung bis hin zu Kündigung. Anhand von Praxisfällen lernen Sie in diesem Arbeitsrechts-Seminar alles rund um das Thema Kündigung im Arbeitsrecht und welche Handlungsmöglichkeiten dem Betriebsrat nach dem Gesetz zustehen.

Darum geht es: Betriebsrat Grundlagenseminare Allgemeines Arbeitsrecht Teil 3 Seminar. Am besten hier buchen. Günstig, Praxisfälle, Top Dozenten, bestes Seminar.

Die Nebenpflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis.

Arbeitsrecht 3

Verfall von Urlaub, Vorwurf der Minderleistung, Recht auf Arbeitszeugnis, … das Seminar zeigt anhand von Praxisfällen, zu welchen Leistungen der Arbeitnehmer überhaupt verpflichtet ist und wann seine Leistungen nicht mehr vertragsgerecht sind.

Wichtig: die rechtliche Grundlagen mit Praxisorientierung lernen: damit man sein Wissen auch gleich richtig anwenden kann!

Da alle B. I. S. Betriebsrat Grundlagenseminare und auch alle weiteren Schulungen und Seminare sehr praxisorientiert sind und stets Ihre Fragen im Seminar berücksichtigen, lernen Sie schnell, auch selbstständig in der täglichen Arbeit als Betriebsrat die Rechte und Handlungsoptionen selbst aus dem auf dem Seminar erlernten Wissen abzuleiten.

Als Interessenvertreter der Arbeitnehmerschaft kann man auf diese Grundlagenschulungen nicht verzichten, wenn man sein Amt gewissenhaft ausüben will!

Nicht nur neue Betriebsräte, sondern auch erfahrene Mitglieder sollte alle sechs Schulungen mit dem Betriebsräte-Grundwissen einmal besucht haben.

Schulungen Betriebsrat: Anspruch

Solche Grundlagenschulungen bieten die Grundkenntnisse, die Sie als Betriebsrat im Sinne des § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) benötigen.  Man hat also einen Schulungsanspruch.

Inhalt dieser Grundlagenseminare

Die Seminare zum Arbeitsrecht behandeln alle Fragen rund um die Begründung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

Auf den Seminaren zum Betriebsverfassungsrecht geht es um die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats, insbesondere in personellen und sozialen Angelegenheiten, also um den Kern der Betriebsratsarbeit.

In welcher Reihenfolge sollte man die Grundlagenseminare zum Betriebsverfassungsrecht und zum Arbeitsrecht besuchen?

BetrVG 1, danach BetrVG 2, dann ArbR 1, 2 und 3 und abschließend das Grundlagenseminar BetrVG 3.

Optimale Seminarreihenfolge:

Folgende Reihenfolge bei der Seminarbuchung empfehlen wir: das Seminar zum Betriebsverfassungsrecht Teil 1 (BetrVG 1), danach Teil 2. Danach empfiehlt es sich, erst mal das Seminar zum Arbeitsrecht Teil 1 (ArbR 1), Teil  2 und danach Teil 3. Daraus folgend empfiehlt sich der Besuch des Grundlagenseminars BetrVG 3 (Betriebsverfassungsrecht Teil 3).

  • Beginnend mit BetrVG 1 wird einem das Grundlagenwissen vermittelt, welches man für alle Folgeseminare benötigt.
  • In BetrVG 2 geht es dann um den Kern der Mitbestimmung, nämlich die Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten wie Arbeitszeit und Entlohnungssystematik.
  • BetrVG 3 rundet das kollektive Arbeitsrecht mit den personellen sowie den wirtschaftlichen Angelegenheit ab.
  • ArbR 1, 2 und 3 befassen sich mit dem Individualarbeitsrecht zwischen Arbeitgeber und Arbeitsnehmer, also der Begründung, Durchführung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Auch dieses Wissen ist für Sie als Betriebsrat unabdingbar, da es die Mitbestimmungsrechte ebenfalls tangiert.

Auch möglich:

Sie können sich aber auch ein wenig von den Terminen und Seminarorten leiten lassen:  die ersten beiden Seminare beider Seminarreihen kann man auch in anderer Reihenfolge buchen, danach dann die beiden Teil 3 Seminare besuchen.

Grundlagenseminar für die Betriebsratsarbeit

So ein Grundlagenseminar soll die Basis für die Betriebsratsarbeit bilden.  Daher sind diese Schulungen bei B.I.S. immer sehr praxisorientiert und bieten auch immer Zeit für Ihre Fragen und Diskussionen.  Denn zum einen muss man über seine Rechte als Betriebsrat Bescheid wissen, zum anderen aber gerade als Anfänger als neues Mitglied des Betriebsrats auch erst mal viele verschiedene Praxistipps und Ideen kennenlernen, wie man denn mit dem Arbeitsrecht und dem Betriebsverfassungsgesetz am besten ganz praktisch für die Kollegen aktiv werden kann.

Paragrafen lernen und verstehen, Praxisfälle, Handlungstipps, Erfahrungen:

So ein Grundlagenseminar bietet daher immer die richtige Mischung aus gesetzlichen Grundlagen und Praxisfällen sowie Tipps und Empfehlungen.

Weiterführende links:

Ein paar Fragen und Antworten rund um Betriebsrat Seminare

Welche Schulungen braucht man als Betriebsrat?

welche schulungen braucht ein betriebsrat undbedingt für die grundlagen

Elementar sind die Schulungen zum Betriebsverfassungsrecht und die Grundlagenschulungen zum Arbeitsrecht. Beide Themenfelder stellen den Rechtsrahmen der Betriebsratsarbeit dar: Rechte und Pflichten, was kann man tun, wo hat man Rechte gegenüber dem Arbeitgeber, welche Aufgaben muss man erfüllen, … Diese Betriebsrat Grundlagenseminare sind jeweils in drei Seminarblöcke aufgeteilt: Betriebsverfassungsgesetz 1, Betriebsverfassungsgesetz 2, Betriebsverfassungsgesetzseminar Teil 3 (heißen richtigerweise Betriebsverfassungsrecht statt -gesetz) sowie die drei Arbeitsrechts-Grundlagen-Seminare.

Aber je den Anforderungen aus der Betriebssituation kann man auch Schulungen zu speziellen Fragestellungen besuchen. Das kann z.B. ein BEM Seminar oder eines zu Betriebsvereinbarungen oder Umstrukturierungen im Betrieb sein.

Wichtig ist es auch, dass man mit den Arbeitgebern auf Augenhöhe kommunizieren und verhandeln kann. Ein Rhetorikkurs oder eine Verhandlungsschulung können da sinnvoll sein.

Als erfahrener Betriebsrat braucht man unbedingt immer mal wieder Auffrischung in Fragen des Arbeitsrechts. Betriebsratsseminare in diesem Bereich sind oft auch als Fachtagungen verfügbar.

Wenn man die Grundlagenseminare besucht hat, hängt es immer ein wenig von der Arbeitsteilung im BR und der Situation im Betrieb ab, welche weiteren Seminare man braucht. Daher ist das Seminarangebot der Seminaranbieter auch so breit gefächert.

Welches Betriebsrat Seminar empfiehlt sich 2024

Welches Betriebsratssemiar 2024 belegen. Auch Grundlagenseminar Empfehlung sowie Weiterbildung

Als Empfehlung für 2024 werden ganz sicher die Hamburger Betriebsratstage hervorzuheben sein. Zusätzlich empfehlen wir, sich mit KI Themen aus Arbeitnehmersicht auseinanderzusetzen.

Allen neuen Betriebsräten und auch Ersatzmitgliedern, sowie für neu-gewählte Betriebsräte seien auch für 2024 das Grundlagenseminar Betriebsverfassungsrecht 1 und Betriebsverfassungsrecht 2 sowie aus der Grundlagen Seminarreihe die Weiterbildung BR3 ans Herz gelegt! Danach schnell das erste Arbeitsrechtsseminar (AR1) aus den Grundlagenseminaren buchen.

Welches Grundlagen Seminar braucht man als erstes?

Neu im Betriebsrat? Welches Betriebsratsseminar / Grundlagenseminar zuerst besuchen? Hier die Empfehlungen und Ratgeber

Neugewählten Betriebsräten empfehlen wir, mit Betriebsverfassungsrecht 1 oder 2 zu starten. Hierauf baut sehr viel Wissen in den anderen Grundlagenseminaren auf.

Und es geht um die Betriebsverfassungsgesetze, die festlegen, was man als Betriebsratsmitglied darf und was man tun muss. Wo muss der Arbeitgeber einen informieren, welche Rechte hat man gegenüber dem Arbeitgeber, wo muss man mitbestimmen, wie geht man dabei ganz praktisch vor, welche formellen Dingen gibt es zu beachten, und und und.

Online Seminar oder lieber Präsenzseminar?

Präsenzseminar oder Online Seminar für Betriebsräte: was ist besser?

Beides hat seine Vorteile, doch für die ersten Schulungen hat das Präsenzseminar manch Vorteile für Betriebsratsanfänger.

Infos, Kontakt, Prospekt anfordern und Reservierungen:  Fragen Sie bei B.I.S. (Seminaranbieter) danach: 

Tel 040 – 20 90 77 95 | Nachtrag: das Seminarprogramm gibt es nicht mehr als gedruckten Katalog sondern nur auf der Website und aktualisiert per Newsletter. Empfehlung: in den Seminar-Newsletter eintragen (Hier anmelden (klicK!))


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Betriebsratsseminare 2024: Empfehlungen für ausgewählte Schulungen und ein Überblick zu verschiedenen Seminarangeboten (Online, Präsenz, Inhouse, Kurzschulungen, Fachtagungen, Betriebsratstage).

Betriebsratsseminar Empfehlung aktuell

KI Wissen für Betriebsräte: generative KI im Betrieb erkennen, Pro und Contra abschätzen, Mitbestimmungerechte, gesetzliche Grundlagen, KI Betriebsvereinbarung, Verschiedene Seminarangebote für Betriebsräte und Betriebsratsvorsitz.

Schaut in der Rubrik "KI und Betriebsrat" für alle weiteren Infos und Links dazu.

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