Urteile zur Mitbestimmung: Arbeitszeiterfassung
Die Frage, ob ein Betriebsrat ein Initiativrecht bei der Einführung elektronischer Arbeitszeiterfassung hat, ist mit einem EuGH Urteil von 2019 aktuell geworden. Doch auch der Aspekt der vielen neuen Arbeitszeit- und Arbeitsort-Regelungen in den Betrieben macht diese Frage auch Arbeitnehmersicht interessant und wichtig. Homeoffice, Vertrauensarbeitszeit, …. (Nachtrag Sept. 2022: inzwischen liegt das Urteil des BAG vor)
Hat der Betriebsrat ein Initiativrecht zur Einführung elektronischer Arbeitszeiterfassung? Kann der Betriebsrat elektronische Arbeitszeiterfassung verlangen?
Nein, bisher noch nicht. Allerdings wurde die Entscheidung vom Bundesarbeitsgericht (BAG) durch das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf infrage gestellt. Außerdem ließ das LAG Hamm eine Rechtsbeschwerde zum BAG zu dieser Fragestellung zu. Nun wartet man also auf eine Entscheidung des BAG hierzu. NACHTRAG September 2022: das BAG hat mit dem sog. „Stechuhrurteil“ eine Entscheidung gefällt. Die Entscheidung des BAG, die im Nachgang zur durch das LAG zugelassenen Rechtsbeschwerde verneint zwar das Initiativrecht des Betriebsrats erneut, gleichwohl aber bejaht es eine Zeiterfassungspflicht.
09/2022:
Betriebsräten und Unternehmensleitungen steht nun also die Suche nach Lösungen für die Arbeitszeiterfassung in allen Arbeitszeitmodellen und Arbeitsmodellen bevor. (Neulich hier im Blog vorgestellt: Arbeitszeitmodelle und Co – das passende Seminarangebot für Betriebsräte … Gestaltungsoptionen, … )
- Wie es dazu kam und was das zukünftig für den BR bedeutet, lesen Sie auf der Website von www.bis-seminare.de HIER
Beachten Sie auch den Beitrag zur Arbeitsplatzbeschreibung in unserer Rubrik „Wissen“. Dort geht es um Begriffe der Arbeitswelt – vorrangig mit Verbindung zur Mitbestimmung, oder eben wo Mitbestimmung eben nicht direkt greifen kann, aber eventuell sollte. Arbeitsplatz = Aufgaben, Erfahrung, Arbeitszeit, Weiterbildung, …
Seminarangebot 2023.