Urteile zur Mitbestimmung: Arbeitszeiterfassung
Die Frage, ob ein Betriebsrat ein Initiativrecht bei der Einführung elektronischer Arbeitszeiterfassung hat, ist mit einem EuGH Urteil von 2019 aktuell geworden. Doch auch der Aspekt der vielen neuen Arbeitszeit- und Arbeitsort-Regelungen in den Betrieben macht diese Frage auch Arbeitnehmersicht interessant und wichtig. Homeoffice, Vertrauensarbeitszeit, ….

Hat der Betriebsrat ein Initiativrecht zur Einführung elektronischer Arbeitszeiterfassung? Kann der Betriebsrat elektronische Arbeitszeiterfassung verlangen?
Nein, bisher noch nicht. Allerdings wurde die Entscheidung vom Bundesarbeitsgericht (BAG) durch das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf infrage gestellt. Außerdem ließ das LAG Hamm eine Rechtsbeschwerde zum BAG zu dieser Fragestellung zu. Nun wartet man also auf eine Entscheidung des BAG hierzu.

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