Stechuhr Urteil
Stechuhr Urteil / Stempeluhr Urteil des BAG. Am 13.09.2022 geht dieses Urteil des Bundesarbeitsgerichts durch die Medien. Dabei geht es um die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Hier ein paar Zeilen zur Aufklärung.
BAG legt sich fest: Pflicht zur Zeiterfassung gilt bereits von Gesetzes wegen!
Das Bundesarbeitsgericht hat eine bahnbrechende Entscheidung getroffen. Danach sind Arbeitgeber aufgrund unionsrechtskonformer Auslegung von § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG gesetzlich verpflichtet sind, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer zu erfassen (BAG, Beschluss vom 13.9.2022, 1 ABR 21/22, Pressemitteilung 35/22).
§ 3 ArbSchG lautet auszugsweise:
„(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. …„
Mitbestimmung des Betriebsrats?
Nachdem die Zeiterfassung danach bereits von Gesetzes wegen verpflichtend ist, das „Wie“ in § 3 ArbSchG aber nicht vorgegeben ist, wird man nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG für die Ausgestaltung und damit auch die Form der Zeiterfassung ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrat zu bejahen haben.
Stechuhr Urteil des BAG
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Info: dieses BAG Urteil zur Arbeitszeiterfassung stellt die Entscheidung, die im Nachgang zu einem Urteil des LAG Hamm Entscheidung erging (Hat der Betriebsrat ein Initiativrecht zur Einführung einer technischen Arbeitszeiterfassung). Zwar hat das BAG das Initiativrecht des Betriebsrats erneut verneint, gleichwohl aber eine Zeiterfassungspflicht bejaht. Gerade bei Vertrauensarbeitszeit und Homeoffice gibt es jetzt Lösungen zu finden und zu verhandeln. Dabei sind ganz sicher auch Fragen des Datenschutzes zu berücksichtigen.
Passende Seminare? Hier im Blog hatte ich vor einiger Zeit Seminarangebote zur Arbeitszeitgestaltung, Vertrauensarbeitszeit und Co vorgestellt. Da werden Aufgabengebiete und eben auch Gestaltungsoptionen für Betriebsräte behandelt. (oder hier direkt ein paar Seminarvorschlägen)
2023: im September findet die Fachtagung Arbeitszeit statt.