Hat der Betriebsrat bei Einführung von generativer KI ein Beteiligungsrecht? Und was fängt man als Betriebsrat mit einem KI-Beteiligungsrecht an?

Woran KI bei der Einführung im Betrieb erkennen? Welche Auswirkungen kann das auf die Arbeiter und Angestellten im Betrieb haben und wie ist das aus Sicht des Betriebsrats zu bewerten? Hat ein Betriebsrat überhaupt ein Informationsrecht, Mitbestimmungsrecht oder Beteiligungsrecht?

Künstliche Intelligenz: oft ist sie schon längst in vielen Softwarekomponenten im Betrieb angekommen und wird bereits eingesetzt. Daher ist der Wekruf durch die breite Bekanntheit von ChatGTP und demnächst Gemini (SGE) ein guter Anlass für Betriebsräte, sich in zu diesen Fragestellungen aufzustellen.

Dabei hilft z.B. die Fachtagung „Künstliche Intelligenz: Was der Betriebsrat zur KI wissen muss!“. Beim Seminaranbieter BIS gab es bereits Veranstaltungen zu Thema KI. Wer das Symposium zu dem Thema im Dezember 2023 verfolgt hatte, kennt bereits die Referenten der Fachtagung. Diese wird teils als Seminar, teils mit Workshop und auch in Diskussionsrunden und Vorträgen durchgeführt; so kann jeder ohne Vorkenntnisse in die Thematik einsteigen und Betriebsräte mit Vorwissen und KI-Erfahrung finde ebenso die Antworten auf ihre Fragen und Weiterbildungsbedarfe.

Betriebsrat Künstliche Intelligenz Seminar KI Beteiligungsrechte etc

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September 2024
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