Betriebsverfassungsrecht Teil 2. wichtige Grundlagen für Betriebsräte
Betriebsverfassungsrecht Teil II
Mit der Betriebsratsschulung BR2 (Betriebsverfassungsrecht Teil 2, diese Schulung wird oft auch Betriebsverfassungsgesetz Teil 2 genannt) erfahren Sie alles rund um die wichtigsten Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten:
In BR 2 geht es von Arbeitszeit bis hin zur Lohngestaltung.
Seminaranbieter B.I.S.
BR2: Betriebsverfassungsrecht 2 Schulung in Frankfurt a.M.
BR2: Betriebsverfassungsrecht 2 Seminar in Füssen
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Gerade die Mitbestimmung bei der Lohngestaltung wird in der Praxis häufig aufgrund der mangelnden Kenntnis des Umfangs der Mitbestimmung missachtet. Auch das Thema Arbeitszeit ist in der Praxis immer wieder ein „Zankapfel“.

BR 2 ist sowohl als Betriebsratsschulung online als auch als Präsenzseminar verfügbar. Sofern ein großer Teil des Gremiums noch Nachholbedarf bei den Grundlagen der Betriebsratsarbeit hat, kann auch eine Inhouse Betriebsratsschulung sinnvoll erscheinen.
Schulungsinhalte:
- Grundlagen: Struktur, Einordnung, Bedeutung und Grundfragen der mitbestimmungspflichtigen sozialen Angelegenheiten (§ 87 BetrVG)
- Rechte bei mitbestimmungspflichtigen sozialen Angelegenheiten, u.a. Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb, Lage und Verteilung der Arbeitszeit sowie vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der Arbeitszeit, allgemeine Urlaubsgrundsätze, Urlaubsplan und Urlaubsfestlegung für einzelne Arbeitnehmer im Streitfall, technische Einrichtungen, die das Verhalten und die Leistung der Arbeitnehmer überwachen können, Fragen der betrieblichen Lohngestaltung
- Nicht mitbestimmungspflichtige soziale Angelegenheiten: Möglichkeiten und Grenzen
- Betriebsvereinbarungen: Wirkung, Abschluss, Grenzen
- Beschwerderecht (§§ 84, 85 BetrVG)
- Beteiligungsrechte und ihre Durchsetzung: arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren, Einigungsstellenverfahren, sonstige Sanktionen
- Auswirkung nicht ordnungsgemäßer Beteiligung des Betriebsrats auf das einzelne Arbeitsverhältnis
Tipp: auch bei den Grundlagenseminaren zum Betriebsverfassungsgesetz kann man durchaus mal den Seminaranbieter wechseln. Denn die Grundlagenschulungen sind oft relativ ähnlich inhaltlich aufgebaut – es unterscheiden sich aber Dozenten, Schulungskonzept, Anteil an Fragen und Diskussion, Orte, Preise, Termine …. Ebenso kann man ruhig auch mal ein Onlineseminar für Teil 2 buchen, um dann Teil 3 wieder als Präsenzseminar zu belegen. Von z.B. IFB oder WAF mal zu BIS zu wechseln oder umgekehrt ist durchaus möglich. So finden Betriebsräte den Schulungs-Stil oder Schulungstermin, der zu ihnen passt. Wichtig ist vor allem, dass man die Schulungsangebote wahrnimmt, da Wissen über Betriebsverfassungsgesetze und Arbeitsgesetze eine der wichtigsten Grundlagen für gute Betriebsratsarbeit darstellt.