Vorschlagwesen
- Wo ist der Betriebsrat beim betrieblichen Vorschlagswesen involviert?
- Was muss man als Mitglied des Betriebsrats dazu wissen?
Was ist das betriebliche Vorschlagswesen?
Vom betrieblichen Vorschlagswesen spricht man, wenn in einem Betrieb Regelungen existieren, nach denen ein Arbeitnehmer für Verbesserungsvorschläge einen Bonus oder eine Prämie erhalten kann. Auf diese Art und Weise sollen Arbeitnehmer dazu angehalten werden, sich über betriebliche Innovationen oder Einsparpotentiale Gedanken zu machen.
Wo ist der Betriebsrat beim betrieblichen Vorschlagswesen involviert?
Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 12 BetrVG besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates über die Grundsätze des betrieblichen Vorschlagswesens. Damit ist gemeint, dass der Betriebsrat – sofern der Arbeitgeber die Einführung eines betrieblichen Vorschlagswesens plant – über dessen Struktur mitentscheidet (z.B. wer die Vorschläge prüft, oder welche Stufen es in einem solchen System geben soll), nicht aber über die Prämienhöhe selbst.
Was muss der Betriebsrat sonst noch dazu wissen?
Grundsätzlich kann der Betriebsrat die Einführung eines betrieblichen Vorschlagswesens nicht erzwingen. Trotzdem ist das Vorschlagswesen ein schönes betriebliches System, um die Ideen und Innovationen der Mitarbeiter zu fördern und ggf. auch zu entlohnen. Viele Arbeitgeber dürften deshalb einem entsprechenden Vorschlag des Betriebsrats positiv gegenüberstehen.
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- Verbesserungsvorschlag Prämie
- § 87 Abs. 1 Nr. 12 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz)
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