102 3: Widerspruch des Betriebsrats gegen eine Kündigung

Mitbestimmung bei Kündigungen

Der Widerspruch nach § 102 Abs. 3 BetrVG (102 3 Betriebsverfassungsgesetz)

Gemäß § 102 3 BetrVG kann der Betriebsrat innerhalb einer Anhörungsfrist von 1. Woche einer ordentlichen (betriebsbedingten, verhaltensbedingten oder personenbedingten) Kündigung widersprechen, wenn

  1. der Arbeitgeber bei einer betriebsbedingten Kündigung soziale Gesichtspunkt nicht ausreichend berücksichtigt hat;
  2. die Kündigung gegen eine Auswahlrichtlinie nach § 95 BetrVG verstößt;
  3. der zu kündigende Mitarbeiter an einem anderen Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden könnte;
  4. die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nach zumutbaren Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen möglich wäre; oder
  5. eine Weiterbeschäftigung unter geänderten Vertragsbedingungen (z.B. weniger Gehalt oder weniger Stunden) möglich ist.

§102 Abs 3. betroebsrat Mitbestimmung bei Kündigungen

102 3

Widerspricht der Betriebsrat einer ordentlichen Kündigung und erhebt der Arbeitnehmer gleichzeitig Kündigungsschutzklage, so hat der Arbeitnehmer einen Weiterbeschäftigungsanspruch (Abs. 5).

Gerade bei sehr langen Kündigungsschutzverfahren ermöglicht dies dem gekündigten Arbeitnehmer bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts eine bezahlte Weiterbeschäftigung egal, wie das Gericht letztendlich entscheidet. Die Kündigung selbst kann der Widerspruch aber nicht verhindern. Allerdings werten die Arbeitsgerichte die Einwendungen des Betriebsrats immer sehr genau, was häufig für den gekündigten Arbeitnehmer von Vorteil ist.

Betriebsrat Grundlagen Seminare zum Betriebsverfassungsrecht

Erfahren Sie mehr zu dem Thema Mitbestimmung bei Kündigung  in unserem Betriebsratsseminar BetrVR Teil III (Seminar zu Betriebsverfassungsrecht Teil 3):  siehe für einen Überblick zu den Seminarinhalten, dem  Schulungsanspruch und den Seminarorten und -terminen den Beitrag Betriebsverfassungsrecht Seminar. In den dort vorgestellten Grundlagenseminaren lernen Sie alles, was für Betriebsräte aus dem Betriebsverfassungsgesetz wichtig ist und wie man dieses Wissen in der praktischen Anwendung in der täglichen Betriebsratsarbeit nutzt.

§ 102 Betriebsverfassungsgesetz

Betriebsverfassungsgesetz, § 102:  Mitbestimmung bei Kündigungen.  Wenn Sie den § selber nachlesen möchten, hier der link zum Gesetzestext von 102 2.  Dort heißt es „Hat der Betriebsrat gegen eine ordentliche Kündigung Bedenken, so hat er diese unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber spätestens innerhalb einer Woche schriftlich mitzuteilen. …“ Aber das ist im Beitrag ja schon erklärt worden 😉

Weitere Themen im Wissens Portal für Betriebsräte

Weitere Themen, die für Mitglieder des Betriebsrats als Grundlagenwissen wichtig sind, finden Sie hier im B.I.S.  Betriebsrat Seminar Portal und eben in den Betriebsrat Seminaren. Betriebsrats-Anfänger sollten mit den Grundlagenseminaren zum Arbeitsrecht und zum Betriebsverfassungsrecht starten.

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