Betriebsverfassungsrecht Seminar 100

Für die Betriebsratsarbeit bildet das Wissen um das Betriebsverfassungsrecht die Grundlage.  Dabei geht es in einem Betriebsverfassungsrecht Seminar nicht nur um die Gesetze, sondern auch die Anwendung in der praktischen Betriebsratsarbeit Tag für Tag.  Das Betriebsverfassungsgesetz bildet den Rahmen und die Grundlage; doch in den Seminaren geht es auch um die Praxis, also die Anwendung Ihrer Rechte als Betriebsrat.

Alle Seminar-Orte 2023 (2024)

Betriebsrat Betriebsverfassungsrecht Seminare

Seminar zum Betriebsverfassungsrecht

Zu den Betriebsrat Grundlagenseminaren gehören das Betriebsverfassungsrecht Seminar Teil 1, Teil 2 und Teil 3. Dort lernen Sie alle Grundlagen, die Sie als Betriebsrat in der täglichen Praxis an Rechtskenntnissen im Betriebsverfassungsrecht benötigen (Betriebsverfassungsgesetz lernen). Auf den Seminaren zum Betriebsverfassungsrecht geht es um die Mitwirkungsrechte und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats, insbesondere in personellen und sozialen Angelegenheiten.  Das Betriebsverfassungsgesetz – sozusagen die Betriebsverfassung – bildet die rechtliche Grundlage.  Was Sie mit diesem Wissen ganz praktisch als Betriebsrat machen dürfen, lernen Sie in den Seminaren und Schulungen.

Die Grundlagen Seminare zum Betriebsverfassungsrecht

Betriebsverfassungsrecht Teil 1

Ihre Rechte als Betriebsrat

Dieses erste Betriebsverfassungsrecht Seminar- mithin auch Betriebsverfassungsgesetz Teil 1 bezeichnet – behandelt die Rechte als Betriebsrat.  Das wird sehr praxisorientiert und mit vielen Tipps und Empfehlungen für die Betriebsratsarbeit vor Ort geschult. Folgende Themenblöcke werden an den 4 Seminartagen behandelt (BetrVG Seminar):

  1. Die Wissens-Grundlagen: Zweck, Strukturen und Begriffe des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG)
  2. Zur Zusammensetzung, die Wahl und Amtszeit des Betriebsrats
  3. Zur Organisation und Geschäftsführung des Betriebsrats. Dazu gehören z.B. die Aufgaben von BR-Vorsitz und Stellvertretung, die Betriebsratssitzungen und wie ordnungsgemäße Beschlussfassung sein muss, … Ausschüsse, Geschäftsordnung, Sprechstunden, Betriebsversammlung etc. pp
  4. Die Rechte und Pflichten der Betriebsräte: Ehrenamt, bezahlte Freistellung für Betriebsratsarbeit, Entgelt- und Tätigkeitsschutz, der Schulungsanspruch für Betriebsrat-Seminare und was man dafür tun muss, Sonderkündigungsschutz, die Übernahme der Kosten der Betriebsratsarbeit und Sachausstattung / Büroausstattung für Betriebsräte, Betriebsrat Arbeitszeit,  …
  5. Grundsätze der Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber und für die Behandlung der Betriebsangehörigen. Dazu gehört z.B. auch der Abschnitt zu Betriebsfrieden und Friedenspflicht.
  6. Aufgaben des Betriebsrats und allgemeiner Unterrichtungsanspruch
  7. Struktur, Einordnung und Grundfragen der verschiedenen Beteiligungsrechte
  8. Aufbau der weiteren Organe der betrieblichen Mitbestimmung und die Zusammenarbeit mit Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV), Schwerbehindertenvertretung (SBV)

Seminare Betriebsverfassungsgesetz Teil 1 werden 2024 an vielen verschiedenen Standorten in Deutschland angeboten.  So finden Sie Seminarangebote für Teil 1 z.B. in folgenden Städten: Berlin, Erfurt, Füssen, Dresden, München, Hamburg, Baden-Baden, Berlin, am Timmendorfer Stand an der Ostsee und auch auf Sylt (Nordsee).

| Betriebsverfassungsgesetz Teil 1 | BR1 Seminare | Betriebsverfassungsgesetze Seminar 1 | für Dummies 😉 | lernen | Betriebsverfassungsrecht Seminar | 100 | Schulung | …. an vielen verschiedenen Standorten in ganz Deutschland sowie als Online-Seminare oder „Inhouse“ | … lesen Sie weiter. Übrigens: Neu im Betriebsrat? Dann ist Kurs 1 der ideale Starterkurs / Beginnerkurs, jedoch man kann auch mit Teil 2 starten. Günstige Preise machen den Einstieg leicht. Und da die Grundlagenseminare den Anforderungen von §37 Abs. 6 des BetrVG entsprechen, besteht sowieso Anspruch auf die Teilnahme.

Betriebsverfassungsrecht Teil 2

Teil 2 der Grundlagenseminare – oft als Kurs für das Betriebsverfassungsgesetz Teil 2 angefragt – ist ebenso wie Teil 1 zum Betriebsverfassungsgesetz für Anfänger im Betriebsrat ein ideales Grundlagenseminar. In diesem Teil geht es vorrangig um die betriebliche Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten.

Soziale Angelegenheiten: Kernbereich der betrieblichen Mitbestimmung!

Folgende Inhalte – wie auch Teil 1 ganz praxisorientiert – erwarten Sie im Teil 2 zum Betriebsverfassungsrecht:

  1.  Mitbestimmungspflichtige sozialen Angelegenheiten (§ 87 BetrVG): Grundlagen
  2. Ihre Rechte als Betriebsrat  bei mitbestimmungspflichtigen sozialen Angelegenheiten. Z.B. geht es da zu Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb, Lage und Verteilung der Arbeitszeit sowie vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der Arbeitszeit (Arbeitszeitgesetz). Ferner werden  allgemeine Urlaubsgrundsätze und das Thema Urlaubspläne und Urlaubsfestlegung in diesem Seminarbaustein behandelt.  Überwachung der Arbeitnehmer und auch Fragen der betrieblichen Lohngestaltung sind weitere Bestandteile dieses Seminarblocks in Teil 2 zum Betriebsverfassungsgesetz.
  3. Interessanter als es zuerst klingt:  die NICHT-mitbestimmungspflichtigen soziale Angelegenheiten. Welche Möglichkeiten haben Sie trotzdem als Mitglied des Betriebsrats.
  4. Betriebsvereinbarungen: Wirkung, Abschluss, Grenzen
  5. Das Beschwerderecht (§ 84 und § 85 des Betriebsverfassungsgesetzes)
  6. Beteiligungsrechte und die Durchsetzung dieser. Da geht es um arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren, Einigungsstellenverfahren, sonstige Sanktionen
  7. Auswirkung nicht ordnungsgemäßer Beteiligung des Betriebsrats auf das einzelne Arbeitsverhältnis

Im Rahmen dieses Seminars steht meist auch ein Besuch des Arbeitsgerichts im Seminarplan.

Auch Teil 2 findet in zu vielen verschiedenen Zeitpunkten und in verschiedenen Orten in ganz Deutschland statt.  Sie werden sicherlich einen passenden Ort und Termin im Seminarprogramm von B.I.S. finden.

Betriebsverfassungsrecht Teil 2 wird 2024 z.B. auch in folgenden Orten angeboten:   Wiesbaden  (unweit Frankfurt), Hamburg, Dresden, am Timmendorfer Strand, in Berlin, München, auf Sylt (Rantum!), Nürnberg, Erfurt, Dortmund, Füssen und in Frankfurt.

Betriebsverfassungsrecht Teil 3

Hier geht es schon in Feinheiten der Betriebsratsarbeit. Daher macht es Sinn, dass Sie Teil 1 und Teil 2 der Betriebsratsschulungen zum Betriebsverfassungsrecht schon besucht haben. Das Seminar richtet sich an neue Betriebsratsmitglieder  und auch erfahrene Mitglieder des Betriebsrats, die bisher keine oder wenige Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht haben.

Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen, Betriebsänderungen: die Rechte des Betriebsrats

Dieser Teil 3 behandelt die Arbeitnehmerrechte am Arbeitsplatz und die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates hierbei. Dazu gehören z.B. auch Fragen zur Kündigung / Kündigungsschutz, das komplexe Thema der Umgruppierung oder auch die Rolle des Wirtschaftsausschusses.   Folgende Themenblöcke dieses Seminars machen Sie dann zum Betriebsratsprofi:

  1. Mitbestimmung als Betriebsrat bei personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten (§ 92 ff. BetrVG sowie § 106 ff. BetrVG).
  2. Rechte des Betriebsrats bei allgemeinen personellen Angelegenheiten. Das sind z.B. die  Personalplanung, Beschäftigungssicherung, interne Stellenausschreibungen, Personalfragebögen und Auswahlrichtlinien sowie der Bereich der Berufsbildung.
  3. Einstellungen und Versetzungen von Kollegen.  Dazu gehört auch der Themenkomplex der  Umgruppierungen. Hier geht es also und die Anforderungen an ordnungsgemäße Unterrichtung durch den Arbeitgeber, Zustimmungsverweigerungsgründe, Frist und Form der Zustimmungsverweigerung sowie Reaktion auf Eilmaßnahmen des Arbeitgebers.
  4. Kündigung: Lernen Sie in diesem Themenblock z.B. alles zu den Anforderungen an ordnungsgemäße Anhörung durch den Arbeitgeber, Fehler im Anhörungsverfahren und die Folgen dadurch. Wichtig ist auch fundiertes Wissen zum Widerspruchsrecht und betriebsverfassungsrechtlichem Weiterbeschäftigungsanspruch. Widerspruch bei Kündigung eines Kollegen (102 3) ist z.B. ein Thema, zu dem es gerne Fragen und Diskussionen in der Betriebsratsschulung gibt.
  5. Wirtschaftlichen Angelegenheiten: Inhalt und Bedeutung.
  6. Wirtschaftsausschuss Rechte
  7. Rechte des Betriebsrats bei Betriebsänderung: Da geht es um die Durchsetzung der Arbeitnehmerinteressen zum Beispiel bei Situationen mit Personalabbau, bei Betriebsverlegungen etc.  Ferner geht es in diesem Themenblock von Betriebsverfassungsrecht Teil 3  auch um Anforderungen an ordnungsgemäße Unterrichtung durch den Arbeitgeber, Beratung und Verhandlung mit dem Arbeitgeber, Abschluss sowie Inhalte von Interessenausgleich und Sozialplan.

Auch in Teil 3 gilt:  Theorie und Praxis in der richtigen Mischung, sodass Sie Ihr Wissen auch gleich richtig anwenden können.

Vorteile: darum diese drei Seminare zum Betriebsverfassungsgesetz besuchen

Die drei Seminarblöcke zum Betriebsverfassungsgesetz vermitteln wichtiges betriebsverfassungsrechtliches Basiswissen; und zwar für die Praxis!

Diese Kenntnisse von Ihren Rechten und Möglichkeiten aus dem Betriebsverfassungsrecht und dem Arbeitsrecht machen Sie schnell zum Betriebsrat-Profi!

Wer die Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts fundiert kennt, bekommt ein gutes Verständnis für Zusammenhänge: nach dem Seminarbesuch können Sie auch als neuer Betriebsrat selbstständig Lösungen auch für nicht bekannte Situationen ableiten; Sie werden für Ihre Aufgabe als Betriebsrat selbstbewusster und auch bei schwierigen Fragestellungen stets kompetent!

In den Seminaren vom Seminaranbieter B. I. S. werden wichtige Themen an echten Fällen aus der Praxis veranschaulicht!  … und es ist immer Zeit für Ihre individuellen Fragen!

Die Referenten haben viel Berufserfahrung und können so auch die Denkweise der Arbeitgeber aufzeigen. Dabei erhalten Sie auch gleich Tipps und Erfahrungen, wie der Betriebsrat dieses Wissen zum Vorteil der Belegschaft nutzen kann!

Darum besser gleich bei Seminaranbieter  B. I. S. ein Betriebsverfassungsrecht Seminar besuchen

  • Kleine Seminargruppen
  • Die richtige Mischung aus Theorie und Praxis, damit Sie selbstständig in allen Situationen das Wissen nutzen können
  • Lernen ohne Stress und trotzdem sehr effizient.
  • Zeit für Fragen und Diskussionen
  • Top Referenten mit viel Praxiserfahrung gestalten das Seminar so, das jeder mitkommt und alle viel lernen.
  • Attraktive Seminarorte, Freizeitprogramm und ganz praktisch:  die Seminarunterlagen auf dem Tablet-Rechner als Starterpaket für jedes Seminar

Übrigens:  die Schulungen finden 2024 an 32 verschiedenen Standorten

Übrigens:  die Schulungen finden 2024 an 32 verschiedenen Standorten in Deutschland statt. Hinzu kommt das breite Seminarangebot für Online-Schulungen. Ebenso können Inhouse-Schulungen gebucht werden. Da sollte sich doch immer der passende Termin und der passende Ort für Sie finden lassen.

Inhouse Seminare?

In manchen Fällen kann es Sinn machen, die Betriebsratsschulung als Inhouse Seminar zu organisieren.  Da kann man z.B. das Wissen zum Betriebsverfassungsrecht Teil 1 und Teil 2 zusammenlegen und individuell auf die Fragestellungen in ihrem Betrieb anpassen.  Wenn viele neue Betriebsräte in ihr Gremium gewählt wurden, kann so ein Inhouse Seminar sowohl aus Kostengründen als auch für die Teambildung des Betriebsrats Sinn machen.

Abschließend ein paar links für weitere Informationen:

Diese Liste wird im Laufe 2024 noch vervollständigt werden. Dieses Portal für die B. I. S. Betriebsratsschulungen befindet sich derzeit noch im Auf- und Ausbau.

Linktipp, um schon mal in das Gesetz reinzuschauen:

Bei den Schulungen gehen Sie alle für Sie relevanten Gesetze durch und lernen auch, was der jeweilige Paragraf für die Praxis bedeutet.  Wer schon mal in Betriebsverfassungsgesetz reinschauen möchte, kann hier die online Fassung finden.  Empfehlung:  legen Sie sich diesen Link in die Favoriten Ihres Internet-Browsers.

Schulungsanspruch

Diese drei Grundlagenseminare zum Betriebsverfassungsrecht sowie die drei Grundlagenseminare zum Arbeitsrecht vermitteln für den Betriebsrat erforderliche Grundkenntnisse i.S.d. § 37 Abs. 6 BetrVG. Es besteht damit also ein Schulungsanspruch und die Kosten und Reisekosten sowie Hotel werden vom Arbeitgeber zu tragen sein. Denn nach § 40 Abs. 1 des BetrVG hat der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten zu tragen. Dazu gehören auch die Kosten für ein Betriebsrat-Seminar.

Was müssen Sie tun, damit die Kosten für das Seminar übernommen werden

Wenn Sie an einem Betriebsratsseminar teilnehmen möchten, reservieren Sie im ersten Schritt das Seminar beim Seminaranbieter. Rufen Sie einfach an, senden Sie eine Mail oder ein Fax. Danach brauchen Sie einen Betriebsratsbeschluss und die Zustimmung und eine Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers.

Im Betriebsrat muss die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung wirksam beschlossen werden. Wichtig ist, dass das bei der Schulung vermittelte Wissen für die Betriebsratsarbeit erforderlich ist.  (BTW: die Details zum Schulungsanspruch lernen Sie im Seminar Betriebsverfassungsrecht 1)

Nach dem ordnungsgemäßen Beschluss auf einer Betriebsratssitzung muss der Beschluss für die Teilnahme an der ausgewählten Schulung durch die / den Betriebsratsvorsitzende/n zur Kenntnis gebracht werden, mit der Bitte, das jeweilige Betriebsratsmitglied für den Schulungszeitraum freizustellen und eine Kostenübernahme für Seminar, Reise und Hotel zu erklären.  Wenn dann der Arbeitgeber eindeutig diesem zustimmt, kann das Betriebsratsseminar gebucht werden.

Am einfachsten geht das, wenn Sie die von B. I. S.  dafür vorbereiteten Muster für das Anmeldeformular, den Betriebsratsbeschluss zur Teilnahme an einem Betriebsratsseminar und die Kostenübernahmeerklärung durch den Arbeitgeber dazu verwenden.  Diese finden Sie in der Linksammlung auf unserer Website. (link folgt)

Als Interessenvertreter der Arbeitnehmerschaft kann man als Betriebsrat Grundlagenseminare zum Betriebsverfassungsrecht nicht verzichten, wenn man sein Amt erfolgreich ausüben will.

Betriebsverfassungsgesetz Teil 1 Betriebsratsschulungen

Betriebsverfassungsrecht Seminare

An welchen Orten werden Betriebsverfassungsrecht Seminare 2024 angeboten?

Darum ist der Kurs Betriebsverfassungsrecht 1 ideal für alle, die neu im Betriebsrat sind.

Neu im Betriebsrat? Dann ist das Grundlagenseminar „Betriebsverfassungsrecht 1“ genau das richtige Seminar. Denn der Kurs / die Schulung umfasst alle Themen, die man zwingend für die Betriebsratsarbeit wissen muss. An diesem Seminar führt eigentlich nicht vorbei und man sollte dieses Grundlagenseminar möglichst früh in der Amtszeit besuchen – optimalerweise als Präsenzseminar. Bei B.I.S. sind Gruppen je Seminar immer klein, damit man gerade als BR-Anfänger viel Zeit für Fragen hat und sich in die Denkweise des Betriebsverfassungsrechts optimal „reinfuchsen“ kann. Denn auf diesen Grundlagen basiert alles Weitere in der Betriebsratsarbeit.

Beispielhaft folgen hier ein paar Seminartermine vom Seminaranbieter B.I.S. hier vorgestellt. Schauen Sie aber am besten direkt auf die Buchungsseite www.bis-semiare.de. Dort ist der gesamte Seminarkatalog für Betriebsräte, SBV, JAV, Gesamtbetriebsrat, Personalrat und EU-Betriebsrat vorgestellt.

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Betriebsratsseminare 2024: Empfehlungen für ausgewählte Schulungen und ein Überblick zu verschiedenen Seminarangeboten (Online, Präsenz, Inhouse, Kurzschulungen, Fachtagungen, Betriebsratstage).

beteiligungsrechte Betriebsrat bei KI im Betrieb. Künstliche Intelligenz Wissen für Betriebsräte

Im April: Fachtagung Künstliche Intelligenz und Datenschutz im Betrieb. Ein Muss für jedes BR-Gremium. Schicken Sie dort unbedingt einen Kollegen Ihres Betriebsrats zur Tagung. Mit Workshop und Übungen.

Empfehlung: Was der Betriebsrat zur KI wissen muss! (Fachtagung im April 2024)

Schaut in der Rubrik "KI und Betriebsrat" für alle weiteren Infos und Links dazu.

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