Kündigungsfristen für Arbeitnehmer
Wie lang sind die Kündigungsfristen für Arbeitnehmer?
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt nach § 622 Abs. 1 BGB vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Aus dem Arbeitsvertrag oder einem anwendbaren Tarifvertrag können sich allerdings abweichende Kündigungsfristen ergeben, was im Einzelfall zu prüfen ist.
Erfahren Sie mehr zum komplexen Thema Kündigungsfristen in unserem Betriebsrat Seminar ArbR 2 (Seminar Arbeitsrecht Teil 2), insbesondere zu dem Verhältnis zwischen gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen. Zielgruppe dieses Seminars sind alle Betriebsratsmitglieder, da es sich um ein Grundlagenseminar handelt, sowie diejenigen Mitglieder des Personalausschusses, welche mit personellen Einzelmaßnahmen befasst sind.
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